Wir übernehmen die Vermietung Ihres Objektes mit einem qualifizierten Alleinauftrag und übernehmen die Kosten der MietSurance. Das ist für Sie unkompliziert und sorgenfrei. Wir überprüfen Ihren neuen Mieter und übernehmen alle weiteren Dienstleistungen, vom gesetzlich geforderten Energieausweis bis hin zum Mietvertrag. Eigentümer schätzen solvente Mieter und finanzielle Sicherheit - MietSurance bietet Ihnen beides. Müssen Sie als Eigentümer Ihrem Mieter wegen Zahlungsverzug kündigen und dieser zieht nicht aus, leistet MietSurance bei weiterhin ausbleibenden Zahlungen 80% der ursprünglichen Warmmiete bis zu 25.000 € für bis zu 12 Monate. Ein echter und existentieller Mehrwert für alle Eigentümer.
Wann beginnt und endet der MietSurance-Versicherungsschutz?
Der Schutz beginnt gemeinsam mit dem Mietverhältnis und gilt für 12 Monate. Liegt der Mietvertragsbeginn in der Vergangenheit, beginnt der Versicherungsschutz mit der Annahme durch ERGO Direkt. Eine Wartezeit gibt es nicht. MietSurance kann bis zur Fälligkeit der ersten Miet- und Betriebskostenforderung (=Mietzahlung) beantragt werden.
Was genau ist mit MietSurance abgesichert?
MietSurance leistet für ausbleibende Zahlungen, wenn das Mietverhältnis beendet wurde und der Mieter das Mietobjekt nicht zurückgibt. MietSurance zahlt bis zu 25.000 Euro. Der Versicherungsschutz umfasst monatlich max. 80% der vereinbarten Miete einschließlich umlagefähiger Betriebskosten für bis zu 12 Monate.
Wann bezahlt MietSurance die Miete?
MietSurance bezahlt, wenn das Mietverhältnis von Ihrem Kunden wirksam gekündigt wurde und der Mieter nach Beendigung des Mietvertrags nicht auszieht. Außerdem muss ihr Kunde alle möglichen Maßnahmen getroffen haben, um die Zahlung des Mieters zu bewirken (also z.B. eine Mahnung geschrieben haben).
Welche Mietverhältnisse können mit MietSurance abgesichert werden?
Mit MietSurance können alle neuen, privaten Mietverhältnisse abgesichert werden. Eine Absicherung gewerblicher Mietverhältnisse ist nicht möglich.
Sie interessieren sich für das Thema Mietsicherheit? Dann helfen wir Ihnen gerne weiter. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Email:
Mietausfälle, hohe Renovierungskosten oder Sachschäden: Da die eigenen Rücklagen oft nicht ausreichen, werden solche Probleme gerade für Vermieter von privaten Wohneinheiten zu erheblichen finanziellen Risiken. Die MietschutzPolice* sichert ab.
Auch wenn der Mietvertrag rechtswirksam gekündigt wurde, kommen Vermieter privater Wohneinheiten oft nicht zu den noch ausstehenden Forderungen. Die MietschutzPolice* schützt den Vermieter vor Mietrückständen und Sachschäden an der vermieteten Wohnung durch den Mieter.
Übernahme von Mietrückständen und entgangenen Mieteinnahmen
Die R+V übernimmt Mietrückstände einschließlich der Nebenkosten sowie entgangene Mieteinnahmen für die Dauer der Renovierung, insgesamt bis zu 3 Monatsmieten.
Erstattung von Kosten
Zudem erstattet die R+V alle anfallenden Renovierungs- bzw. Sanierungskosten sowie die Kosten für Reparaturen oder den Ersatz von zerstörten, beschädigten oder entwendeten Gegenständen der Wohnungseinrichtung. Entrümpelungskosten werden ebenfalls übernommen.
Schnelle Abwicklung
Der Versicherungsschutz für Neu- und Bestandsmieter gilt ab sofort, das Antragsverfahren verläuft schnell und unkompliziert. Auch im Schadensfall profitieren Sie von schnellen Auszahlungen, die Vorschusszahlungen erhalten Sie bereits vor gerichtlicher Feststellung der Ansprüche.
Optimale Absicherung
Mit diesem umfangreichen Absicherungskonzept mindert die MietschutzPolice spürbar die finanziellen Folgen von Mietausfällen und Sachschäden. Dadurch fängt sie auch die Schäden durch Mietnomaden und Vandalismus auf.
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